Sie möchten ein Gebäude bauen, umnutzen, ändern oder erweitern und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Arbeitsstätte durch
einen staatlich geprüften Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz / Sicherheitsingenieur vorab prüfen lassen?
Sie betreiben eine Arbeitsstätte oder es entstehen im Rahmen der Objektplanung Arbeitsstätten, so müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung sowie die
Technischen Regeln für Arbeitsstätten beachtet werden.
Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern ein Angebot zur Anfertigung einer Stellungnahme / Gefährdungsbeurteilung an: